Aktive Helfer haben die Möglichkeit, sich für mind. sechs Jahre zum Dienst im Katastrophenschutz zu verpflichten. Die Verpflichtung erfolgt gegenüber dem Malteser Hilfsdienst e.V. sofern die Voraussetzungen

- Mindestalter 18 Jahre
- Höchstalter 23 Jahre
- Gesundheitliche Eignung
- Aktive Mitgliedschaft

erfüllt sind, wird der Verpflichtungsantrag der zuständigen Behörde (Kreis oder Kreisfreie Stadt) zur Zustimmung vorgelegt. Eine Verpflichtung erfolgt bei Wehrpflichtigen gem. § 13a WPflG, bei Zivildienstpflichtigen gem. § 14.1 ZDG. Nähere Auskünfte erhalten Sie über Herrn Esser, Referat Katastrophenschutz.


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