Sanitätsdienst ist die medizinische Betreuung von Veranstaltungen aller Art.
Der Dienst umfasst sowohl den Einsatz von ausgebildeten Ersthelfern bis zur rettungsdienstlichen Versorgung.
Der Umfang einer sanitätsdienstlichen Betreuung ergibt sich aus:
- Art der Veranstaltung
- Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer
- Potentielle Gefährdung
- Ort der Veranstaltung
- Veranstaltungszeitraum
Sofern seitens der zuständigen Ordnungsbehörden hinsichtlich eines vorzuhaltenden Sanitätsdienstes bestimmte Auflagen erteilt werden, sind wir gerne bereit, entsprechende Beratungen vorzunehmen. Anfallende Kranken- und Rettungstransporte im Rahmen von Sanitätsdiensten unterliegen dem Rettungsdienstgesetz (s. Rettungsdienst/Krankentransport).







