Sanitätsdienst ist die medizinische Betreuung von Veranstaltungen aller Art.


Der Dienst umfasst sowohl den Einsatz von ausgebildeten Ersthelfern bis zur rettungsdienstlichen Versorgung.

Der Umfang einer sanitätsdienstlichen Betreuung ergibt sich aus:

- Art der Veranstaltung
- Anzahl der Veranstaltungsteilnehmer
- Potentielle Gefährdung
- Ort der Veranstaltung
- Veranstaltungszeitraum

Sofern seitens der zuständigen Ordnungsbehörden hinsichtlich eines vorzuhaltenden Sanitätsdienstes bestimmte Auflagen erteilt werden, sind wir gerne bereit, entsprechende Beratungen vorzunehmen. Anfallende Kranken- und Rettungstransporte im Rahmen von Sanitätsdiensten unterliegen dem Rettungsdienstgesetz (s. Rettungsdienst/Krankentransport).

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